Schweigepflicht
Ich unterliege als praktizierende Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) und des Behandlungsvertrages nach dem BGB der zivilrechtlichen Schweigepflicht.
Was heisst das?
Das heißt, dass ich verpflichtet bin, über alles Schweigen zu bewahren, was mir bei der Ausübung meines Berufes anvertraut oder zugänglich gemacht wird. Dies gilt z.B. auch gegenüber Ihren Angehörigen.
Sie entscheiden!
Sie persönlich können mich natürlich von meiner Schweigepflicht entbinden, damit z.B. die Angehörigen mit in die Therapie einbezogen werden dürfen (zur seelischen Unterstützung oder z.B. zwecks einer "Fremdanamnese").