Informationen zum Honorar
Hier in der Praxis sind Patienten und Klienten zunächst Selbstzahler. Direkt im Anschluss an die Sitzung ist das Honorar in Form von
Kartenzahlung zu beglichen. Eine Rechnung/Quittung (mit Ziffer der Gebührenordnung, z.B nach GeBüH und je nach Vereinbarung) wird ausgestellt.
Empfehlung: Falls das Ziel besteht, von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder Zusatzversicherungen oder auch von Berufsgenossenschaften etc. die Kostenübernahme veranlassen zu wollen, kann man nach "Außervertragliche Psychotherapie" fragen. Solche Anfragen sollten eigenständig im Vorfeld der Sitzungen oder spätestens nach dem Erstgespräch (je nach Vorschriften der Kostenträger) mit den zuständigen Versicherungen geklärt werden.
Preise für die Gruppentherapie findest du hier: